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  • »SchluesselFritz« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:27

Wieder mal Ebay.....

Gesucht werden Erfahrungswerte oder ein Aha-Erlebnis :-)

Also, ich bei Ebay (einer Firma) ein Mutterbrett ersteigert
Teil und 8 € Versand bezahlt
Brett kommt ==> ist aber ein total anderes, als beschrieben
sofort reklamiert und auf Kosten der Firma zurückgeschickt
bei der Rückerstattung fehlen jetzt aber o. g. Versandkosten

Also "bauchmäßig" würde ich jetzt sagen, dass mir der Verkäufer 8 € schuldet; oder? :wiejetzt:
Hat von euch jemand das BGB oder weitere Gesetzestexte im Kopf??
Oder schon mal eine ähnliche Geschichte erlebt?
und tschüß vom Fritz :ok:

Murder Inc.

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Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:32

Der Verkäufer müsste einen AGB oder sowas haben! Mach dich da mal schlau!

moepschen

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3

Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:38

Wie es genau aussieht weiß ich nicht, aber ich weiß, das einige Firmen(werden immer mehr) neuerdings bei Reklamationen UNTER einem Warenwert von 40 Euro, die "Reklamations-Portokosten" also in deinem Fall die 8 Euro zu lasten des Kunden geht. Dies ist dann aber in den AGB´s festgehalten. Ob dies rechtlich i.O. ist, weiß ich nicht, denke aber schon!
Dann gibt es den anderen Fall, den ich schon hatte, das du den Verkäufer/die Firma beauftragen musst, dir einen sogenannten Freeway Aufkleber zukommen zulassen. Somit entstehen für dich keine Portokosten. Ich weiß, auch da gibt es Einschränkungen, einige legen auch hier die 40 Euro Warenwert aus, andere wollen dies in jedem Fall. Machst du es nicht per Freeway-Aufkleber, kommt das Paket entweder wieder zurück (wie in meinem Fall) oder es wird zwar angenommen, aber eben auf deine Kosten
MfG moepschen

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4

Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:45

@ Murder Inc.:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bla bla

Ein bißchen BGB, ein bißchen Fernabsatzgesetz und ein bißchen Teledienstegesetz. Aber von nichts und niemand werden die Versandkosten erwähnt.


@ moepschen:
Die Rücksendung ist ja glatt gelaufen und das Gemurkse mit den 40 € Warenwert ist rechtlich in Ordung ==> § 357 BGB
Es geht aber um die 1. Versandkosten... zahlen Sie das Brett und xx € Versandkosten
und tschüß vom Fritz :ok:

moepschen

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Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:59

Zitat von »SchluesselFritz«


Es geht aber um die 1. Versandkosten... zahlen Sie das Brett und xx € Versandkosten


Ups, falsch gelesen bzw. verstanden. Wie es da abläuft weiß ich absolut nicht, denn bisher hatte ich (wenn dieser Fall war) das ich irgendwas aus dem Gesamtpaket behalten habe und somit ja die Versandkosten berechtigt waren.

Ich würde aber denoch auch irgendwo auf dein "Bauchgefühl" tippen, da du ja keine Leistungen in Anspruch genommen hast (Ware erhalten und bezahlt hast) nein schlimmer, es war die ihr Verschulden, das du ein anderes MB erhalten hast. HAst du dort schonmal nachgefragt, was mit den Versandkosten ist!?
MfG moepschen

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