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Kunibert

unregistriert

1

Donnerstag, 7. Juni 2007, 11:30

Online-Rückgaberecht?

Moin...

Es gibt doch dieses 14 tägige Rückgaberecht... nach dem Fernabsatzgesetz glaub ich.
Eine Bekannte hat es da mal neuelich interessiert, wie es da rechtlich aussieht.
Aber ich konnte ihr da auch nur bedingt antworten.
Vielleicht wisst ihr mehr?

Gilt das eigentlich nur für Telefon/Onlinebestellungen?

Wie sieht es aus, wenn ich z.B. 5 Teile bestelle - aber 1 oder 2 innerhalb der Zeit zurückgeben will.
Geht das, oder muss der gesamte Kauf/Bestellung zurückgegeben werden?
(Ich geh jetzt von einer Onlinebestellung aus)

Und wie weit geht das Recht...
Kann die Ware in den 14 Tagen getestet werden, oder muss die verschlossen/versiegelt zurückgehen?
(Bei Software und so wäre es mir klar, aber Hardware z.B.???)

Ab 40 Euro Warenwert muss ich ja nicht mehr die Rücksendekosten tragen, oder?
Wovon gehen die 40 Euro aus, wenn ich nur 1-2 Teile von z.B. 5 zurücksende... von den Wert der 1-2 Teile oder dem der 5?

Viele Fragen, aber ich denke hier bestellen sehr viele viele Sachen im Internet...
vielleicht war jemand schon damit mal konfronitert?

Rheinländer

Moderator

Beiträge: 5 238

Registrierungsdatum: 12. Oktober 2004

Beruf: Klassifikationsdatenmanager

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2

Donnerstag, 7. Juni 2007, 14:44

RE: Online-Rückgaberecht?

Zitat von »Kunibert«


Gilt das eigentlich nur für Telefon/Onlinebestellungen?


Gilt natürlich auch in schriftlicher Form

Zitat von »Kunibert«


Wie sieht es aus, wenn ich z.B. 5 Teile bestelle - aber 1 oder 2 innerhalb der Zeit zurückgeben will.
Geht das, oder muss der gesamte Kauf/Bestellung zurückgegeben werden?
(Ich geh jetzt von einer Onlinebestellung aus)


Du kannst auch die Ware gestückelt zurückschicken

Zitat von »Kunibert«

Und wie weit geht das Recht...
Kann die Ware in den 14 Tagen getestet werden, oder muss die verschlossen/versiegelt zurückgehen?
(Bei Software und so wäre es mir klar, aber Hardware z.B.???)


Du kannst die Ware testen, allerdings sollte es klar sein, das du nicht alle Tüten aufreißt, (z.B. Asus-Mainboard Vollausstattung)! Das kann man natürlich machen, ist allerdings für den Händler ärgerlich, da er die Ware dann auch länger nicht verkaufen kann, sondern sie komplett wieder von Asus eintüten lassen müßte! Ich teste häufiger HW auf diese Art, benutze nur die nötigsten Sachen, also klar Board und ATX-Blende und das war es, Rest habe ich tonnenweise!

Zitat von »Kunibert«


Ab 40 Euro Warenwert muss ich ja nicht mehr die Rücksendekosten tragen, oder?


Richtig!

Zitat von »Kunibert«


Wovon gehen die 40 Euro aus, wenn ich nur 1-2 Teile von z.B. 5 zurücksende... von den Wert der 1-2 Teile oder dem der 5?


Das ist abhängig wo du bestellt hast und sicherlich davon, ob sich der Aufwand dann lohnt das nachzurechen!


Zitat von »Kunibert«


Viele Fragen, aber ich denke hier bestellen sehr viele viele Sachen im Internet...
vielleicht war jemand schon damit mal konfronitert?


Sicher, meine Angaben beziehen sich vielmehr auf Bestellungen bei Alternate sowie ein paar anderen größeren, das kann sicherlich bei einigen anderen Händlern und sicher auch Branchen stark variieren!

Sys1:Asus Rampage 2 Ext.,C i7 920D0Step.@4,2Ghz,2xGTX480@850-1700-2000Mhz,6GbDDR1600, 42" LG 42LD420 Fernseher
Sys2:Asus Rampage 2 X58,Core i7 920D0Step.@4,5GHz,Asus GTX580 MatrixP ,6GbDDR1600 Vsonic 28"
Sys3:Asus Crosshair 2 Form, Phenom II X6 1090T@4,2Ghz,,XFX 5970 BE@900-1300,2x2GbDDR2 800,Sams.26"
Sys4:XFX780i,Q6700G0Step.@3,6Ghz,3xGTX260im Tri-SLI, 4 Gb DDR 800
Sys5: Asus G73 mit 5870 für Lan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rheinländer« (7. Juni 2007, 14:44)


Hirsch2k

unregistriert

3

Donnerstag, 7. Juni 2007, 15:19

Also, das Widerrufsrecht gilt nicht bei Lebensmitteln, bei Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch, Zeitungen, Zeitschriften etc., geöffneten/entsiegelten Software/datenträger, Bei Versteigerungen (ebay also ausgeschlossen, wenn nicht Sofort-Kauf).
Der Verkäufer muss die Versandkosten nur tragen, wenn die versendete Sache 40 Euro übersteigt. Also 2 Teile je 25 Euro -> Verkäufer trägt die Kosten. Der Verkäufer trägt aber immer den Rückversand, wenn er das falsche geliefert hat. Wenn man z.b. auf Rechnung bestellt, sollte man aufpassen. Hat man den Betrag noch nicht vollständig an den Verkäufer überwiesen und will dann zurücksenden, trägt man immer selbst den Versand, selbst wenn es über 40 Euro liegt.
Wie gesagt, geöffnete bzw. entsiegelte Software oder DVDs etc. werden nicht zurückgenommen. Ansonsten kann der Verkäufer den Betrag den er zurückerstattet mindern, je nachdem ob oder inwiefern Gebrauchsspuren an dem Gegenstand vorhanden sind.
Das Widerrufsrecht gilt eigentlich immer, wenn man nicht in irgendein Verkaufsraum geht und dort den Kaufvetrag abschließt. Also wenn "nicht beide Vetragsparteien körperlich anwesend sind" Also Bestellungen per Brief, Fax, Email, Katalog, Telefon etc. (davon ausgeschlossen wie gesagt online Auktionen)
Ich hoffe das konnte deine Fragen soweit beantworten, musste mich damit letztens intensiv beschäftigen, als mich so ein Hardwareversender übers Ohr hauen wollte :pfff:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hirsch2k« (7. Juni 2007, 15:21)


Kunibert

unregistriert

4

Donnerstag, 7. Juni 2007, 16:32

Danke für eure Antworten...
mir bleibt nur noch eine Frage offen.

Ab wann gelten die 14 Tage?
Lieferdatum? Rechnungsdatum?
Grundsätzlich würde ich Rechnungsdatum sagen.
Aber wenn der Versanddienst ewig braucht...?

Andifront

Nordfriese im Exil

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5

Donnerstag, 7. Juni 2007, 18:18

14 Tage nach Erhalt der Ware.
Es ist auch ausreichen, innerhalb dieser 14 Tage bekannt zu geben, dass du von deinem Rückgaberecht gebrauch machen möchtest.

Am 14ten Tag eine Mail zu schreiben, dass man es zurückschickt, reicht.

MfG
Andi
Das hier ist euer Erbe, doch wenns euch nicht gefällt,
dann werdet bessere Menschen, und ihr kriegt ne bessere Welt...

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