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Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften traten mit Wirkung vom 1. April 2008 wichtige Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Durch diese Änderungen wird das Waffengesetz im Bezug auf Klingenwaffen in erheblicher Weise verschärft. Danach dürfen zum Beispiel Hieb- und Stoßwaffen, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm nicht mehr geführt werden. Ebenso ist das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit von nun an verboten. Distanz-Elektroimpulsgeräte (so genannte „Air-Tasern“) werden als verbotene Gegenstände eingestuft. Mit den aktuellen Änderungen werden außerdem die Anforderungen des Schusswaffenprotokolls der Vereinten Nationen in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch wird die Nachverfolgung von Waffen erleichtert und deren Abdriften in den illegalen Bereich im In- und Ausland erschwert.