Nach Meinung des US-amerikanischen Justizministers Alberto Gonzales
sollen in den USA Urheberrechtsverstöße bald mit Gefängnisstrafen
geahndet werden. Allein das Vorhaben, eine urheberrechtlich geschützte
CD zu kopieren, könne zu bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug führen. Dazu
zähle zum Beispiel auch ein misslungener Versuch.
Weiter geht Gonzales beim Einsatz einer nicht rechtmäßig lizenzierten
Windows-Version: Hier könne er sich unter gewissen Voraussetzungen
sogar lebenslängliche Haftstrafen vorstellen, zum Beispiel, wenn ein
Krankenhaus eine illegale Kopie von Windows einsetzt.
Um Raubkopierer ausfindig zu machen, soll das FBI dazu ermächtigt
werden, verdächtige Personen abzuhören oder deren Computer zu
durchsuchen. Außerdem soll die Heimatschutzbehörde "Homeland Security"
zur Fahndung beitragen, indem sie verpflichtet wird, ihre Erkenntnisse
über die Wiedergabe nicht autorisierter Musik preiszugeben.
Durch den als "Intellectual Property Protection Act of 2007"
bezeichneten Gesetzesentwurf gewinnt Gonzales vor allem bei der
Unterhaltungsindustrie und großen Konzernen wie Microsoft an
zunehmender Beliebtheit. In Frage gestellt werden muss dabei aber, ob
dieser Entwurf auf den Grundlagen einer Demokratie basiert und ob
allein der Versuch, eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten
Inhalts anzufertigen, mit solch enormen, präventiven Strafen belegt
werden darf. (vh)
Quelle: Selbst
US-Präsidentschaftskandidaten sind vor den Urheberrechtsansprüchen der
US-Musikindustrie nicht gefeit. Dies musste der republikanische
Kandidat John McCain nun feststellen, als einer seiner Werbespots
deshalb verschwand.
McCain hatte als Reaktion auf die große Beliebtheit seines
Gegners Barack Obama einen eigenen YouTube-Spot kreieren lassen, in dem
man die "Liebe" der US-Medien für den Kandidaten der Demokratischen
Partei aufs Korn nahm. Unterlegt war das ganze mit dem Lied "Can't Take
My Eyes Off Of You" von Frankie Valli.
Genau dies sorgte nun aber für Probleme. Die Manager von McCains
Wahlkampfkampagne hatten offenbar "vergessen", ordnungsgemäße Lizenzen
für die Nutzung des Titels in ihrem Wahlwerbespot zu erwerben.
Besonders brisant wird der Vorfall, wenn man bedenkt, dass McCains
Kampagne seine Unterstützer auf ihren
Webseiten mit viel Aufwand aufgefordert hatte, über zwei Varianten des Videos abzustimmen.
Der Inhaber der Rechte an dem von McCain verwendeten Lied ist der Musikkonzern Warner Music
Group. Dieser machte nun gegenüber dem Videoportal YouTube seine
Ansprüche geltend, so dass der Spot zunächst aus dem Netz genommen
werden musste. Da es das Ziel des Clips ist, Spenden für McCains
Kampagne zu sammeln, fällt "Fair use" als Entschuldigung aus.
Inzwischen ist eine neue Version des von Warner beanstandeten
Videos eingestellt worden. McCain musste sich schon einmal wegen
Urheberrechtsverletzungen verantworten. Im Oktober 2007 ging der
eigentlich konservative Fernsehsender Fox gegen ihn vor, weil er ohne
Genehmigung einen Ausschnitt aus dem Programm der TV-Station in einem
Wahlkampfspot verwendet hatte.