Als Folge von Erfurt Waffenerwerb erst ab 21 Jahren möglich
Das vom Bundestag erst am 26. April geänderte Waffenrecht wird als Folge des Amoklaufs in Erfurt nochmals verschärft. Der Bundestag billigte am Freitag die Vorschläge des Vermittlungsausschusses, die im Einvernehmen mit dem Bundesrat erarbeitet wurden.
Die noch ausstehende endgültige Zustimmung der Länderkammer ist sicher.
Nach dem neuen Gesetz wird die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen von 18 auf 21 Jahre erhöht. Für Jäger wird sie von 16 auf 18 Jahre angehoben. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss für die erstmalige Erteilung einer Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. «Kampfmäßiges Schießen» wird untersagt, so genannte Pumpguns werden verboten.
Mindestalter auf zwölf angehoben
Die vom Bundestag zunächst beschlossene Absenkung des Mindestalters für das Schießen in Vereinen auf zehn Jahre wird rückgängig gemacht. Kinder sollen auch zukünftig erst ab zwölf Jahren Zugang zum Schießsport erhalten. Allerdings sollen begabte Kinder Ausnahmegenehmigungen erhalten können. Bevor Jugendliche am Schießsport teilnehmen dürfen, soll es eine Abfrage beim Erziehungsregister geben.
Inhaber eines Jugendjagdscheins erhalten keine Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen und entsprechender Munition. Der Besitz und das Schießen wird auf die Dauer der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen beschränkt. Sie dürfen die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
[URL=http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1251,POL-0-185961,00.html]Quelle[/URL]